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LENZCO

Anwalt für IT-Recht in Zürich

Ich berate Unternehmen im IT-Recht mit Schwerpunkt auf SaaS-, Software- und IT-Verträgen sowie Datenschutz. Als seit 2020 selbständiger Rechtsanwalt in Zürich unterstütze ich Anbieter und Kunden dabei, digitale Geschäftsbeziehungen vertraglich klar und praxistauglich zu gestalten.

SaaS- und Softwareverträge verhandeln

Welche Funktionen sind vereinbart? Was gehört zur Einführung, welche Unterstützung zum laufenden Betrieb? Ich helfe Ihnen, Leistungsbeschreibungen, Verfügbarkeit, Reaktionszeiten, Mitwirkungspflichten und Abnahmeregelungen aufeinander abzustimmen.

Nutzungsrechte, Datenschutz und Haftung

Vergütung, Nutzungsrechte, Datenschutz, Unterauftragnehmer und Haftung greifen ineinander. Gemeinsam klären wir, welche Regelungen zu Ihrem Geschäftsmodell passen und an welchen Stellen Standardbedingungen angepasst werden sollten.

Kündigung, Datenherausgabe und Anbieterwechsel

Laufzeit, Verlängerung, Kündigung und die Herausgabe von Daten sollten rechtzeitig besprochen werden. Für Kunden geht es um den Weiterbetrieb und einen geordneten Wechsel; für Anbieter um planbare Pflichten und eine klare Abgrenzung ihrer Leistungen.

Ausgewählte Praxisbeispiele

IT & SaaS

Beratung eines SaaS-Unternehmens bei internationalen Vertragsverhandlungen

Beratung eines weltweit tätigen SaaS-Unternehmens in Vertragsverhandlungen mit Spitälern, Banken, börsenkotierten Industrieunternehmen und Fluggesellschaften.

IT & SaaS

Beratung bei der Verhandlung eines geschäftskritischen SaaS-Vertrags

Beratung eines Unternehmens bei der Verhandlung eines für das Unternehmen essenziellen SaaS-Vertrags. Im Fokus standen der Leistungsumfang, die Haftung, Service Levels und die Regelungen zur Vertragsbeendigung.

Datenschutz & SaaS

Anfragen der Datenschutzbehörde

Beratung eines weltweit tätigen SaaS-Unternehmens im Zusammenhang mit verschiedenen Anfragen der zuständigen Datenschutzbehörde.

Datenschutz

Das revidierte Datenschutzgesetz im Unternehmen umsetzen

Beratung eines Schweizer Dienstleistungsunternehmens bei der Einführung des revidierten Datenschutzgesetzes. Die Begleitung umfasste insbesondere die Schulung der Mitarbeitenden, die Ausarbeitung der entsprechenden internen Richtlinien und die Beratung bei der Implementierung der erforderlichen Prozesse.

Rechtsberatung für SaaS-Anbieter und IT-Kunden

Unterstützen Sie beide Seiten eines IT-Vertrags?

Ich berate sowohl Software- und SaaS-Anbieter als auch Unternehmen, die solche Lösungen einkaufen. Ausgangspunkt sind Ihr Geschäftsmodell, die Bedeutung der Software für Ihren Betrieb und die konkreten Anforderungen an die Zusammenarbeit.

Gehört Datenschutz zur Beratung?

Ja. Meine Tätigkeit umfasst datenschutzbezogene Vertragsfragen, die Beratung zu Anfragen von Datenschutzbehörden sowie die Begleitung bei internen Richtlinien, Mitarbeiterschulungen und Datenschutzprozessen.

Kann ich auch laufende Unterstützung erhalten?

Für wiederkehrende Vertrags- und Unternehmensfragen unterstütze ich Geschäftsleitung und Teams als Fractional General Counsel. Umfang und Zusammenarbeit richten sich nach Ihrem Bedarf.

Bei weiteren Geschäftsvereinbarungen unterstütze ich Sie als Anwalt für Vertragsrecht in Zürich.

Was möchten Sie klären?

Schildern Sie mir Ihr Anliegen. Wir besprechen Ihre Ziele, den Umfang meiner Unterstützung und das weitere Vorgehen.

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